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1 R 539/00m

4. LfgJuni 2003

Problem:

Umfang der Manuduktionspflicht

Normen:

ZPO: § 182, § 432

Datum, Geschäftszahl:

31. 05. 2001, 1 R 539/00m

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Da eine nicht protokollierte Anleitung als nicht erfolgt gilt, kann eine Verletzung der Manuduktionspflicht ohne entsprechende Protokollierung nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht eine Partei zur Zurücknahme eines bestimmten Vorbringens bewogen haben soll.

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