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1 R 510/99t

1. LfgJänner 2001

Problem:

Kostenbestimmung nach RATG

Normen:

ABGB: § 914, § 932, § 1167; KSchG: § 31e; RATG: § 23

Datum, Geschäftszahl:

29. 01. 2000, 1 R 510/99t

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Für eine Beweistagsatzung vor einem deutschen Rechtshilfegericht steht der einfache Einheitssatz der fiktiven Verdienstsumme zu.

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