Problem: | Kuratorkosten |
Normen: | ZPO: § 10, § 41, § 428 |
Datum, Geschäftszahl: | 26. 02. 2002, 1 R 51/02z |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
1. Trotz eines allfälligen Rekursrechts eines anderen Prozessbeteiligten besteht keine Begründungspflicht bei einem Beschluss über die Bestimmung der Kosten eines Prozesskurators oder die Bewilligung von Verfahrenshilfe.

