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1 R 489/99d

1. LfgJänner 2001

Problem:

Kostenbestimmung nach RATG

Normen:

ABGB: § 932, § 1167; KSchG: § 31e; RATG: TP 3; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

11. 04. 2000, 1 R 489/99d

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Eine Klage ist nach TP 3 RATG zu entlohnen, wenn sich der Anspruch auf Schadenersatz und Gewährleistung gründet.

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