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1 R 353/98b

7. LfgNovember 2004

Problem:

Konkurs des vermittelnden Reisebüros

Normen:

ABGB: § 879, §§ 1002 ff, § 1026; KO: § 3; KSchG: § 10

Datum, Geschäftszahl:

28. 12. 1998, 1 R 353/98b

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Das vermittelnde Reisebüro gilt bei einer Inkassovollmacht des Reiseveranstalters gegenüber dem Verbraucher zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen bevollmächtigt, die üblicherweise mit der Einleitung, dem Abschluss und der Abwicklung des Reisevertrages verknüpft sind.

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