Problem: | Konkurs des vermittelnden Reisebüros |
Normen: | ABGB: § 879, §§ 1002 ff, § 1026; KO: § 3; KSchG: § 10 |
Datum, Geschäftszahl: | 28. 12. 1998, 1 R 353/98b |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Das vermittelnde Reisebüro gilt bei einer Inkassovollmacht des Reiseveranstalters gegenüber dem Verbraucher zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen bevollmächtigt, die üblicherweise mit der Einleitung, dem Abschluss und der Abwicklung des Reisevertrages verknüpft sind.

