vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1 R 353/00h

2. LfgApril 2002

Problem:

Arbeitsbereitschaft überlassener Arbeitskräfte

Normen:

ABGB: §§ 1151 ff, § 1313a

Datum, Geschäftszahl:

25. 08. 2000, 1 R 353/00h

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Da beim Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nur die Zurverfügungstellung arbeitsbereiter Dienstnehmer durchschnittlicher beruflicher und fachlicher Qualifikation geschuldet wird, ist der überlassene Arbeitnehmer nicht als Erfüllungsgehilfe des Verleihers anzusehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!