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1 R 35/02x

3. LfgDezember 2002

Problem:

Kostenersatz bei unterlassener Drittschuldnererklärung

Normen:

EO: § 301; FBG: § 5; GmbHG: §§ 9 ff, §§ 63 ff; HGB: § 15; ZPO: § 43

Datum, Geschäftszahl:

12. 02. 2002, 1 R 35/02x

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

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