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1 R 46/02i

3. LfgDezember 2002

Problem:

Anwendung des § 43 Abs 2 ZPO

Normen:

ZPO: § 43

Datum, Geschäftszahl:

28. 02. 2002, 1 R 46/02i

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Bei einer Teilabweisung wegen mangelnder Anspruchsberechtigung können Kosten nicht nach § 43 Abs 2 ZPO, sondern nur nach § 43 Abs 1 ZPO zugesprochen werden.

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