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1 R 340/00x

3. LfgDezember 2002

Problem:

Anleitungspflicht

Normen:

ABGB: § 863, § 1375; ZPO: § 178, § 182, § 496

Datum, Geschäftszahl:

25. 08. 2000, 1 R 340/00x

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Die unterlassene Bestellung eines Sachverständigen stellt keinen Verfahrensmangel und keine Verletzung der Anleitungspflicht dar, wenn die Partei trotz richterlicher Anleitung nicht in der Lage war, die von ihr begehrten Mehrleistungen zu konkretisieren.

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