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1 R 325/01t

3. LfgDezember 2002

Problem:

Vergessen des Zahlungsbefehls im Handschuhfach eines Autos

Normen:

ZPO: §§ 146 ff

Datum, Geschäftszahl:

20. 09. 2001, 1 R 325/01t

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Das Vergessen eines Zahlungsbefehls im Handschuhfach eines Fahrzeugs durch den Geschäftsführer einer GmbH stellt keinen minderen Grad des Versehens dar.

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