Problem: | Unschlüssigkeitsurteil |
Normen: | EO: § 368; ZPO: § 235, § 397 |
Datum, Geschäftszahl: | 03. 08. 2001, 1 R 302/01k |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
Wird das Interesse ohne Berufung auf eine geeignete Anspruchsgrundlage verlangt, so muss die Klage wegen Unschlüssigkeit, die sich nur durch Klagsänderung beseitigen liesse, mit Unschlüssigkeitsurteil abgewiesen werden, ohne dass die Fällung eines Versäumungsurteils in Betracht kommt.

