Problem: | Kostenteilung bei teilweisem Obsiegen |
Normen: | ZPO: § 43, § 45 |
Datum, Geschäftszahl: | 29. 09. 2000, 1 R 290/00v |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
1. Bei der Kostenteilung wegen teilweisen Unterliegens jeder Partei ist auf das Verhältnis des Prozessaufwandes für die zuerkannten und aberkannten Ansprüche Bedacht zu nehmen.

