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1 R 266/17i (Reiserecht)

20. LfgDezember 2018

Problem:

Aufklärungspflicht des Reisebüros; als gestohlen gemeldeter Reisepass

Normen:

IVO: § 2, § 3

Datum, Geschäftszahl:

23. 02. 2018, 1 R 266/17i

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

 Leitsatz

1. Legt der Reisende dem Reisebüro seinen Reisepass physisch vor, so darf dieses davon ausgehen, dass das Dokument weder gestohlen noch als gestohlen gemeldet ist.

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