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1 R 7/18b (Reiserecht)

20. LfgDezember 2018

Problem:

ausführendes Luftfahrtunternehmen; Code-Sharing

Normen:

VO (EG) Nr. 261/2004: Art 2

Datum, Geschäftszahl:

24. 05. 2018, 1 R 7/18b

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

 Leitsatz

1. Bei einem Code-Sharing ist dasjenige Luftfahrtunternehmen als ausführendes Luftfahrtunternehmen anzusehen, das den Flug tatsächlich durchführt.

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