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1 R 243/00g

3. LfgDezember 2002

Problem:

Warnpflicht des Sachverständigen

Normen:

GebAG: § 25

Datum, Geschäftszahl:

28. 09. 2000, 1 R 243/00g

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Betragen die Sachverständigengebühren mehr als das Doppelte des aufgetragenen Kostenvorschusses, so besteht nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich keine Warnpflicht des Sachverständigen, weil gerade noch keine erhebliche Überschreitung im Sinn des § 25 Abs 1 GebAG vorliegt.

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