Problem: | Warnpflicht des Sachverständigen |
Normen: | GebAG: § 25 |
Datum, Geschäftszahl: | 28. 09. 2000, 1 R 243/00g |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
Betragen die Sachverständigengebühren mehr als das Doppelte des aufgetragenen Kostenvorschusses, so besteht nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich keine Warnpflicht des Sachverständigen, weil gerade noch keine erhebliche Überschreitung im Sinn des § 25 Abs 1 GebAG vorliegt.

