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1 R 242/14f

16. LfgOktober 2016

Problem:

Beaufsichtigung von Reisegepäck während einer Zugreise

Normen:

ABGB: § 957, §§ 1293 ff; EBG aF: § 26; ÖPT

Datum, Geschäftszahl:

31. 08. 2015, 1 R 242/14f

OGH:

Vgl den Hinweis am Ende.

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Das Kofferregal eines Railjet-Zuges ist als Gepäckabteil im Sinn des § 26 EBG aF zu qualifizieren.

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