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1 R 2/15p

16. LfgOktober 2016

Problem:

Reisemangel

Normen:

ABGB: §§ 922 ff, § 932; KSchG: § 31e

Datum, Geschäftszahl:

17. 04. 2015, 1 R 2/15p

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Umfärbungen in den Ecken und Fugen eines Hotelzimmers, kaum erkennbare Flecken der sanitären Anlagen, weiße Lackspuren auf der Badewanne, Rost am außenseitigen Gitter der Badewanne und vermutlich vom Meerwasser stammende Verfärbungen der Polsterung der Sitzgelegenheit im Zimmer sind bloß geringfügige Mängel.

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