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1 R 220/02b

6. LfgMai 2004

Problem:

Reisemangel

Normen:

ABGB: § 932, § 1167; KSchG: § 31e; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

31. 01. 2003, 1 R 220/02b

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Da die Ermessensentscheidung nach § 273 ZPO nach der richterlichen Erfahrung, der allgemeinen Lebenserfahrung und den Zwischenergebnissen eines allfällig durchgeführten Beweisverfahrens zu fällen ist, bestehen a priori keine engen Grenzen bei der Ermittlung der Reisepreisminderung.

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