Problem: | Mitverschulden durch fehlende Datensicherung |
Normen: | ABGB: § 880a, § 914, § 1304, § 1313a |
Datum, Geschäftszahl: | 01. 02. 2000, 1 R 214/99p |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
Das Unterlassen der Datensicherung bei einem Notebook durch neun Arbeitstage ist grundsätzlich als Mitverschulden zu bewerten.

