Problem: | Reisemangel |
Normen: | ABGB: § 932, § 1167; KSchG: § 31e |
Datum, Geschäftszahl: | 29. 07. 1998, 1 R 20/98g |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
Aus dem Titel des Schadenersatzes gebührt dem Reisenden für das Fehlen des zugesagten Balkons die Differenz zwischen dem Preis für ein Zimmer mit Balkon und dem Preis laut Preisliste des der Buchung zugrundegelegten Katalogs für ein Zimmer ohne Balkon.

