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1 R 20/98g

7. LfgNovember 2004

Problem:

Reisemangel

Normen:

ABGB: § 932, § 1167; KSchG: § 31e

Datum, Geschäftszahl:

29. 07. 1998, 1 R 20/98g

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Aus dem Titel des Schadenersatzes gebührt dem Reisenden für das Fehlen des zugesagten Balkons die Differenz zwischen dem Preis für ein Zimmer mit Balkon und dem Preis laut Preisliste des der Buchung zugrundegelegten Katalogs für ein Zimmer ohne Balkon.

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