Problem: | Vereinbarung einer Gruppenreise |
Normen: | ABGB: § 861, §§ 871 ff, § 901 |
Datum, Geschäftszahl: | 24. 02. 1998, 1 R 339/97t |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
1. Selbst wenn bei der Buchung explizit betont wird, dass es sich bei der gebuchten Reise jedenfalls um eine Gruppenreise mit deutschsprachigen Reiseteilnehmern handeln müsse, wird dieser Umstand noch nicht Vertragsinhalt.

