Problem: | Überklagung |
Normen: | ABGB: § 932, § 1167; KSchG: § 31c, § 31e; RATG: § 12; ZPO: § 43, § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 02. 06. 2000, 1 R 200/00h |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
Für die Beurteilung der Überklagung ist in kostenmäßiger Hinsicht der gezahlte oder anerkannte Teilbetrag zum streitverfangenen Teilbetrag hinzuzählen.

