Problem: | Vorprozessuale Kosten |
Normen: | ABGB: §§ 1293 ff; ZPO: § 40, § 41 |
Datum, Geschäftszahl: | 13. 06. 2000, 1 R 195/00y |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
Aus dem Titel des Schadenersatzes zulässigerweise geltend gemachte vorprozessuale Kosten sind bei unmittelbar möglicher Klagsführung nur dann als nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig anzusehen, soweit sie die tarifmäßigen Kosten einer Mahnklage übersteigen.

