Problem: | Abstandnahme von einer neuerlichen Einvernahme |
Normen: | ZPO: §§ 146 ff, § 496 |
Datum, Geschäftszahl: | 28. 05. 2001, 1 R 190/01i |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
Es liegt kein Verfahrensmangel vor, wenn eine Partei trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erscheint, weil Schönwetter ihre Arbeit als Landwirt auf den Feldern erfordert, und von einer neuerlichen Einvernahme Abstand genommen wird.

