Problem: | Nichtigkeitsgrund wegen unterbliebener Ladung der Partei |
Normen: | ZPO: § 477 |
Datum, Geschäftszahl: | 23. 08. 2000, 1 R 190/00p |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
Die unterbliebene Ladung einer Partei bildet entgegen HG Wien 1 R 345/84 = JBl 1985, 503 bei gleichzeitiger Ladung des Geschäftsführers dieser Partei zur Parteienvernehmung keinen Nichtigkeitsgrund.

