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1 R 179/00w

1. LfgJänner 2001

Problem:

Wegfall der Geschäftsgrundlage wegen Terrorgefahr

Normen:

ABGB: § 901; KSchG: §§ 31b ff

Datum, Geschäftszahl:

16. 05. 2000, 1 R 179/00w

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Es liegt kein Fall höherer Gewalt vor, wenn bei einem Reiseziel mit zweifelhaftem Sicherheitsniveau zwar aufgrund politischer Ereignisse der Reisende begründet subjektiv Sorge über die weitere Entwicklung hat, die Situation bis zum gebuchten Reiseantritt jedoch stabil bleibt.

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