Problem: | Wegfall der Geschäftsgrundlage wegen Terrorgefahr |
Normen: | ABGB: § 901; KSchG: §§ 31b ff |
Datum, Geschäftszahl: | 16. 05. 2000, 1 R 179/00w |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Es liegt kein Fall höherer Gewalt vor, wenn bei einem Reiseziel mit zweifelhaftem Sicherheitsniveau zwar aufgrund politischer Ereignisse der Reisende begründet subjektiv Sorge über die weitere Entwicklung hat, die Situation bis zum gebuchten Reiseantritt jedoch stabil bleibt.

