Problem: | Auslegung des Reiseprospekts; Reisemangel; Beiziehung eines Rechtsanwalts |
Normen: | ABGB: § 914, § 932, § 1167, § 1447; KSchG: § 31e; ZPO: § 41 |
Datum, Geschäftszahl: | 05. 06. 2000, 1 R 114/00m |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
1. Nach dem Erwartungshorizont besteht hinsichtlich des Vorhandenseins von lebenden und bunten Korallen kein Unterschied zwischen einem Tauch- und einem Schnorchelurlaub.

