Problem: | Reisemangel; Wandlung |
Normen: | ABGB: § 932, § 1167; KSchG: § 31e; ZPO: § 496 |
Datum, Geschäftszahl: | 16. 02. 2000, 1 R 161/99v |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Da schon das Fehlen zugesicherter Eigenschaften unabhängig davon, inwieweit andere Leistungsteile ordnungsgemäß erbracht wurden, zur Wandlung berechtigt, bedarf es keiner Feststellung, ob die konsumierten Leistungen sonst dem Katalogangebot entsprochen haben.

