Problem: | Anforderungen an eine Mahnung nach § 39 VersVG |
Normen: | VersVG: § 39 |
Datum, Geschäftszahl: | 08. 05. 2001, 1 R 161/01z |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Wird in einer Mahnung wegen Verzugs mit der Folgeprämie nur auf § 39 Abs 2 VersVG, nicht aber auf § 39 Abs 3 VersVG verwiesen, so ist diese Mahnung unwirksam.

