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1 R 148/02i

4. LfgJuni 2003

Problem:

Keine Klagszurückweisung bei Ordinationsantrag

Normen:

JN: § 28

Datum, Geschäftszahl:

06. 06. 2002, 1 R 148/02i

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Solange über einen Ordinationsantrag nicht entschieden ist, kann zwar die inländische Gerichtsbarkeit bejaht und die Unzuständigkeit des in der Hauptsache angerufenen Gerichts ausgesprochen werden, aber die Klage nicht wegen fehlender örtlicher Zuständigkeit zurückgewiesen werden.

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