Problem: | Reisemangel |
Normen: | ABGB: § 914, § 932, § 1167; KSchG: § 31e |
Datum, Geschäftszahl: | 22. 09. 1999, 1 R 138/99m |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Wird eine Unterbringung im Rahmen einer Rundreise in „Hotels meist mit Klimaanlage“ zugesagt, so muss der Reisende damit rechnen, dass bei zwölf Übernachtungen in verschiedenen Hotels auch Unterbringungen in Hotels mit Zimmern ohne Klimaanlage erfolgen.

