Problem: | Reisemangel |
Normen: | ABGB: § 932, § 1167; KSchG: § 31e |
Datum, Geschäftszahl: | 02. 02. 2000, 1 R 128/99s |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Auch die Preisminderung bei geringfügigen Reisemängeln bis zu 10 % ist grundsätzlich immer vom Gesamtreisepreis und nicht nur vom Aufenthaltspreis zu berechnen.

