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1 R 127/01z

2. LfgApril 2002

Problem:

Buchung als Vertrag zugunsten Dritter; Teilschuldverhältnis

Normen:

ABGB: § 881, §§ 888 ff, § 1416; KSchG: §§ 31b ff

Datum, Geschäftszahl:

29. 05. 2001, 1 R 127/01z

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Da dem Gläubiger ein dem Schuldner vergleichbares Bestimmungsrecht nicht zusteht, kommen ohne Widmung durch den Schuldner die gesetzlichen Verrechnungsregeln zur Anwendung.

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