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1 R 126/00a

1. LfgJänner 2001

Problem:

Lokalaugenschein; Notwendigkeit eines Sachverständigenbeweises

Normen:

ZPO: §§ 351 ff, § 364, §§ 368 ff

Datum, Geschäftszahl:

19. 06. 2000, 1 R 126/00a

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Ein an sich beantragter bloßer Lokalaugenschein kann dann unterbleiben, wenn es angesichts des Beweisthemas der fehlenden Eignung von Baumaterial für eine Feuchtigkeitsisolierung der Durchführung eines nicht beantragten Sachverständigenbeweises bedurft hätte.

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