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1 R 161/00y

3. LfgDezember 2002

Problem:

Beweislast bei der Mängelrüge; Rechtzeitigkeit des Vorbringens; Verschleppungsabsicht

Normen:

HGB: §§ 377 f, § 377, § 381; ZPO: § 179

Datum, Geschäftszahl:

08. 08. 2000, 1 R 161/00y

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Wird der Einwand der Verspätung der Mängelrüge erhoben, so ist es Sache des Käufers, die Rechtzeitigkeit und gehörige Erhebung der Rüge zu behaupten und zu beweisen.

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