Problem: | Beweislast bei der Mängelrüge; Rechtzeitigkeit des Vorbringens; Verschleppungsabsicht |
Normen: | HGB: §§ 377 f, § 377, § 381; ZPO: § 179 |
Datum, Geschäftszahl: | 08. 08. 2000, 1 R 161/00y |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
1. Wird der Einwand der Verspätung der Mängelrüge erhoben, so ist es Sache des Käufers, die Rechtzeitigkeit und gehörige Erhebung der Rüge zu behaupten und zu beweisen.

