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1. Grundsätzliches zur GmbH (Likar/Griehser)

Likar/Griehser5. AuflMärz 2024

Die GmbH als juristische Person entsteht erst mit Eintragung in das Firmenbuch. Zwischen Gründung und Eintragung wird sie als sog Vorgesellschaft (vgl § 2 GmbHG) bezeichnet.

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