Im Regierungsprogramm für die Jahre 2020 bis 2024 wurde die Schaffung einer neuen Kapitalgesellschaftsform angekündigt, die auf internationalen Beispielen aufbaut und besonders für innovative Startups und Gründerinnen in der Frühphase eine international wettbewerbsfähige Option bieten soll. Zur Umsetzung dieses Vorhabens wurde im Bundesministerium für Justiz eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der unter Einbeziehung von namhaften Vertreterinnen und Vertretern der Rechtswissenschaft sowie von Expertinnen und Experten aus der Wirtschaft und der juristischen Praxis mögliche Lösungsvarianten diskutiert wurden. In dieser Diskussion wurde deutlich, dass die bestehenden österreichischen Kapitalgesellschaftsformen GmbH und AG sowohl national als auch international eine hohe Reputation genießen. Für die spezifischen Bedürfnisse von Startups und anderen innovativen Unternehmen eignet sich vor allem die Rechtsform der GmbH, die sehr weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten im Gesellschaftsvertrag bietet. In manchen Bereichen (zB bei der Willensbildung der Gesellschafterinnen oder bei Kapitalmaßnahmen) wäre jedoch eine größere Freiheit zur individuellen Ausgestaltung zweckmäßig, als sie das geltende GmbH-Recht bietet. Als Ausgangspunkt für die neue Kapitalgesellschaft wurde daher das Recht der GmbH gewählt und dieses in mehreren Bereichen nach dem Vorbild des Aktienrechts zu modifiziert, um den besonderen Anliegen innovativer, rasch wachsender Unternehmen entgegenzukommen. Mit Inkrafttreten des Flexiblen-Kapitalgesellschafts-Gesetzes (FlexKapGG) am 1.1.2024 hat der Gesetzgeber sodann die neue Gesellschaftsform der Flexiblen Kapitalgesellschaft/Flexible Company (abgekürzt FlexKap oder FlexCo) geschaffen. Falls das FlexKapGG keine abweichenden Regelungen trifft, gelten für die FlexKap weiterhin die Bestimmungen des GmbHG. Das Stammkapital der FlexKap muss weiterhin € 10.000 betragen.
