Durch den Beitritt Österreichs zur EU wurden zahlreiche traditionell nationale Rechtsmaterien zu Angelegenheiten der Union. Dabei handelt es sich meist um Formen geteilter Zuständigkeit, also um Gesetzgebungskompetenzen der Nationalstaaten und der Union, die sich die Normsetzungskompetenz teilen. Insbesondere im Bereich der Sozialpolitik (Arbeits- und Sozialrecht) haben EU-Verordnungen und Richtlinien spätestens seit den Vertragsrevisionen von Maastricht und Amsterdam zunehmend Bedeutung für den Normunterworfenen.

