Die zunehmende Digitalisierung in vielen Wirtschaftsbereichen hat bisher noch wenige legislative Maßnahmen nach sich gezogen. Prominente Ausnahmen sind etwa das Digitalsteuergesetz, die neuen Transaktionsschwellen im Fusionskontrollrecht, die vor allem die Zusammenschlüsse digitaler Unternehmen erfassen sollen, oder die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), weiters die Verordnung über den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten, der Rechtsakt zur Cybersicherheit sowie die Richtlinie über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors. Hierbei handelt es sich um gesetzliche Bestimmungen, die zu mannigfaltigen Diskussionen geführt haben. Manche sind dabei der Meinung, der Gesetzgeber hätte hier weit über das Ziel hinausgeschossen und übertrieben reagiert. Die ersten Beobachtungen deuten zudem teilweise darauf hin, dass die genannten regulatorischen Eingriffe nicht unbedingt die Ziele erreichen, die ursprünglich angedacht waren. So zeigt sich, dass die Digitalsteuer häufig als populistische Maßnahme bezeichnet wird, da der Kreis der Steuerpflichtigen hier im Wesentlichen bloß die multinationalen Konzerne umfassen soll, die medial für ihre Steuersparmodelle kritisiert wurden. Die neue fusionskontrollrechtliche Regelung zu den Transaktionswertschwellen wiederum hat bisher zumeist nicht jene Transaktionen erfasst, für die sie ursprünglich gedacht war, und bedürfte uU einer Nachjustierung.

