vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1. Einleitung

Abt/Feckter/Karel2. AuflMärz 2018

Ein Unternehmer, der eine steuerpflichtige Lieferung durchgeführt bzw. eine steuerpflichtige Leistung erbracht hat, schuldet im Normalfall die auf das Entgelt entfallende Umsatzsteuer und ist verpflichtet, diese Umsatzsteuer an das Finanzamt zu entrichten, auch dann, wenn er keine oder nur eine mangelhafte Rechnung ausgestellt hat.

Abweichend von dieser Generalnorm geht in einer Reihe von Fällen die Umsatzsteuerschuld zwingend auf den Leistungsempfänger über (Reverse Charge-System).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!