2.1.1 Leistungen
Damit es in Österreich zum Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger kommen kann, muss eine Lieferung oder sonstige Leistung erbracht werden, für die der Übergang der Steuerschuld nach § 19 UStG vorgesehen ist. Das sind in Schlagworten:
Werklieferungen und sonstige Leistungen „ausländischer“ Unternehmer