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2.1 Grundsätze zum Übergang der Steuerschuld

Abt/Feckter/Karel2. AuflMärz 2018

2.1.1 Leistungen

Damit es in Österreich zum Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger kommen kann, muss eine Lieferung oder sonstige Leistung erbracht werden, für die der Übergang der Steuerschuld nach § 19 UStG vorgesehen ist. Das sind in Schlagworten:

Werklieferungen und sonstige Leistungen „ausländischer“ Unternehmer

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