vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1. Einleitung

Kraft1. AuflOktober 2004

Worin besteht die Besonderheit der Schadenshaftung im Arbeitsverhältnis?

Nach den Grundsätzen des allgemeinen Schadenersatzrechts muss der Schädiger dem Geschädigten jeden rechtswidrig und schuldhaft zugefügten Schaden ersetzen.

Im Bereich des Arbeitsrechts- und Sozialversicherungsrechts wird diese Grundregel (volle Haftung für jeden rechtswidrig verschuldeten Schaden) mehrfach abgeändert, und zwar in einigen Bereichen eingeschränkt, in anderen Bereichen hingegen erweitert. Dafür gibt es folgende Gründe:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!