Der Begriff der Betriebsstätte findet sich in verschiedenen Normen des Steuerrechts. Von zentraler Bedeutung ist der Begriff aber im Bereich der internationalen Unternehmensbesteuerung als Kriterium der Gewinnzuordnung zu Ansässigkeits- und Quellenstaat. Im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist die Betriebsstätte – trotz der Vorschläge eines neuen „Nexus“ iZm der Besteuerung der digitalen Wirtschaft, der künftig als ergänzendes Anknüpfungsmerkmal geschaffen werden soll – Maßstab für das Besteuerungsrecht des Quellenstaates.

