1.1. Darstellung der Forschungsprämie im Jahresabschluss
Im Jahresabschluss nach UGB wird die Forschungsprämie bei gegebenen Voraussetzungen in der Bilanz in den sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen ausgewiesen.672 In der Gewinn- und Verlustrechnung ist die Forschungsprämie nach hA673 erfolgswirksam im sonstigen betrieblichen Ertrag zu erfassen.674 Eine Kürzung des Aufwands ist aufgrund des Saldierungsverbots gem § 196 Abs 2 UGB nicht zulässig (eine offene Absetzung in Form einer Seite 196

