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1. Betriebsratswahl im Überblick

David/Sabara2. AuflSeptember 2012

 

Schritte

Fristen

BR-WO ArbVG

1.

neue BR-Wahl bei bestehendem BR

Wahl des Wahlvorstands nicht früher als 12 Wochen vor Ablauf seinerTätigkeitsdauer

§ 10 BR-WO

2.

Zeitpunkt der Versammlung für Wahl des Wahlvorstandes durch Anschlag im Betrieb oder durch eine sonstige geeignete schriftliche oder elektronische Mitteilung bekannt machen

2 Wochen vor Betriebs-(Gruppen-)versammlung zur Wahl Wahlvorstand

§ 11 BR-WO

3.

wenn je mehr als 5 Arbeiter und Angestellte und gemeinsamer BR gewünscht:
Arbeiter/Angestellte in getrennten Gruppenversammlungen jeweils Abstimmung für gemeinsamen Betriebsrat

 

§ 40 Abs 3 ArbVG

4.

Kandidatensuche für Wahlvorstand, Erstellung Wahlvorschlag

Vorschläge bis spätestens 3 Tage vor der Betriebs-(Gruppen-)versammlung

§ 11 BR-WO

5.

Betriebs-(Gruppen-)versammlung zur Wahl/Bestellung Wahlvorstand

 

§ 42 ff ArbVG
§ 54 ArbVG

6.

Wahlvorstand wählt seinen Vorsitzenden

unverzüglich

§ 12 BR-WO

7.

Mitteilung Ergebnis Wahlvorstand schriftlich an Betriebsinhaber

unverzüglich

§ 12 BR-WO

8.

Betriebsinhaber übermittelt Wahlvorstand Verzeichnis der Arbeitnehmer

2 Tage nach Verständigung

§ 14 BR-WO

9.

Vorbereitung der Wahl durch den Wahlvorstand:
Wählerliste erstellen und zur Einsicht auflegen

binnen 3 Tagen nach Wahl des Wahlvorstandes
1 Woche Einspruchsfrist

§ 55 ArbVG
§ 15 BR-WO

10.

Wahlkundmachung

binnen 3 Tagen nach Wahl des Wahlvorstandes

§ 15 BR-WO

11.

Entgegennahme der Wahlvorschläge

bis 2 Wochen vor Wahltermin

§ 20 BR-WO

12.

Durchführung der Wahl

4 Wochen nach der Betriebsversammlung

§ 56 ArbVG

13.

Mitteilung des Wahlergebnisses

 

§ 57 ArbVG

Seite 95

14.

Konstituierung des BR, Organe

2 Wochen nach Wahl

§ 66 ArbVG

15.

Anfechtung der Wahl beim Gericht, falls wesentliche Verletzungen des Wahlverfahrens vorliegen oder leitende Grundsätze des Wahlrechts verletzt wurden

binnen Monatsfrist ab Mitteilung des Wahlergebnisses

§ 59 ArbVG

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