Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl des Betriebsrats hat die Betriebsversammlung einen Wahlvorstand zu bestellen. Werden für Gruppen von Arbeitnehmern (Arbeiter und Angestellte) getrennte Betriebsräte gewählt, so hat jede Gruppenversammlung einen Wahlvorstand zu bestellen.
Der Wahlvorstand hat die Wahl möglichst ohne Störung des Betriebes vorzubereiten.

