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1. Begriff (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

1295
Die AVB zur Berufshaftpflichtversicherung decken nur gesetzliche Haftpflichtansprüche „privatrechtlichen Inhalts“,22482248Art I 1AVBV (Fenyves/Koban, AVB5 38); Art 3Z 1.1 ABHV, vgl Maitz, AHVB/EHVB 32. womit gesetzliche Haftpflichtansprüche „öffentlich-rechtlichen Inhalts“ dem Grunde nach nicht versichert sind. Damit grenzen die AVB den möglichen Deckungsrahmen einer Haftpflichtversicherung enger ab, als dies nach der Generalnorm des § 149 VersVG der Fall sein müsste (vgl bereits Rz 1248).

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