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2. Amts- und Organhaftpflichtansprüche (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

1298
Ob Amts- und Organhaftpflichtansprüche gemäß AHG und OrgHG Haftpflichtansprüche privatrechtlichen oder öffentlichrechtlichen Inhalts sind, wurde (wird) in der Lit kontrovers diskutiert.22552255 Mader in Schwimann/Kodek 4 Vorb § 1 AHG Rz 3 FN 3 mwN. Richtigerweise sind Amts- und Organhaftpflichtansprüche als Ansprüche privatrechtlicher Natur einzuordnen,22562256 Mader in Schwimann/Kodek 4 Vorb § 1 AHG Rz 3; dagegen Grubmann, VersVG8 AHVB 2005 und EHVB 2005 E 11 (OGH 1 Ob 236, 237/66). da Amts- und Organhaftpflichtansprüche vor Gerichten geltend zu machen sind. Amts- und Organhaftpflichtansprüche sind als gesetzliche Haftpflichtansprüche „privatrechtlichen Inhalts“ in der Berufshaftpflichtversicherung daher auch ohne Zusatzvereinbarung gedeckt.

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