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1. Allgemeines (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

3022
Aufgrund institutionell eingerichteter berufsspezifischer Versicherungssummen-Layer ist die Kombination aus Grundversicherung und Anschluss- bzw

Seite 1104

Excedentenversicherung in der ö Berufshaftpflichtversicherung stark verbreitet. Sowohl die neun RAK 46944694Zu den Großschaden-Kammerverträgen der RAK vgl Manhart, ö AnwBl 1998, 609; Brandl/Völkl, ö AnwBl 1998, 97; Völkl in FS Woschnak, 607; Feil/Wennig, Anwaltsrecht7 § 21a Rz 4; AichingerKoban in FS Fenyves 439. Die RAK WNB haben einen gemeinsamen Gruppenvertrag abgeschlossen. Somit gibt es mit OÖ, Sbg, Tir, Vbg, Stmk und Knt insgesamt sechs Großschaden-Kammerverträge. als auch die KSW 46954695Zum Großschaden-Kammervertrag der KSW vgl Doralt, Haftung der Abschlussprüfer 221 ff; Biegl in Doralt/Koziol, Abschlussprüfer 122; Stöger in FS Brogyányi 319 ff. haben Großschaden-Haftpflichtversicherungen (Großschaden-Kammerverträge) als Anschlussversicherungen abgeschlossen, um ihren Kammermitgliedern zusätzlich zu ihrer jeweils individuellen Grundversicherung betraglichen Deckungsschutz zur Abdeckung von Haftungsspitzen zur Verfügung zustellen.

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