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2. Rechtsanwälte (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

a) Grundversicherung

Vorversicherer

3028
Jeder Rechtsanwalt muss (mit oder ohne Großschaden-Kammervertrag) gem § 21a RAO eine Grundversicherung in Höhe von zumindest € 400.000,– abschließen. Tw unterhalten RAK, wie etwa die RAK WNB, auch Gruppenverträge zur Abdeckung dieser Grundversicherungsrisiken (Basis-Kammervertrag).

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